Willkommen in der hausärztlichen Gemeinschaftspraxis

Christian Erbe und Claudia Luley

Wir verstehen uns als medizinische Begleiter der gesamten Familie, als Ansprechpartner von der Kinderzeit bis zum Seniorenalter.

Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Ausgenommen sind natürlich Notfälle, die umgehend versorgt werden!

Die Praxis ist barrierefrei ! Ein Aufzug ist vorhanden.

Zwecks Terminvereinbarung ist die Praxis im Regelfall morgens ab 7.30 Uhr besetzt.

Liebe Patientinnen und Patienten

Aus aktuellem Anlass, der mich sehr geärgert hat, einige Anmerkungen zu Weiterverordnungen von Medikamenten eines Facharztes:

  1. Jeder Arzt muss die Medikamente aus seinem Fachgebiet selbst rezeptieren. Ohne wenn und aber. Dieses darf nicht auf den Hausarzt transferiert werden, was leider immer wieder vorkommt. Im Regelfall wird unsere Praxis die Weiterverordnung aus Gefälligkeit übernehmen, aber nicht zwangsläufig. Jede Verordnung muss von uns auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden, die Kassen machen das auch.
  2. Da liegt das Problem. Da wir in unserer Arbeit annähernd alle Fachrichtungen behandeln, können wir uns gar nicht mit allen Medikamenten auskennen. Wir müssen aber selbst alles überprüfen und bewerten, egal was ihr Facharzt schreibt. Können wir dem nicht folgen oder begründet der Facharzt die Entscheidung für eine Therapie nicht, müssen wir aus Gründen der medizinischen und wirtschaftlichen Verantwortung auf Ihren Facharzt verweisen.
  3. Ich möchte Sie auch bitten, meine Mitarbeiter nicht in endlose Diskussionen zu verwickeln, da wir dafür keine Zeit haben. Von Beschimpfungen mal ganz abgesehen.
  4. Die Überprüfung von Medikationen erfordert sehr viel Zeit, da wir unsere Patienten ganzheitlich und nicht fokussiert auf ein Problem betrachten.
  5. Der Satz „den Rest macht der Hausarzt“ oder das „verordnet ihr Hausarzt“ ist schlichtweg FALSCH und irreführend!

 

Also warum sind dann einige Fachärzte eigentlich so erpicht darauf, dass der Hausarzt verordnet?

Die medizinische Verantwortung liegt dann nämlich vollumfänglich beim Hausarzt und eben auch die wirtschaftliche Verantwortung. Das bedeutet: Wenn ihre Krankenkasse der Meinung ist, daß Sie ein Medikament eigentlich nicht brauchen, findet eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt.

Diese endet mit der Festlegung eines Regresses, der schon mal im fünfstelligen Bereich liegen kann.

Wer bekommt den?    Der Hausarzt.

Wer hat das Medikament angesetzt?    Der Facharzt

Wer ist der Einzige, der die Konsequenzen trägt?    Der Hausarzt.

Wen interessiert das dann gar nicht?    Den Facharzt

Danach kommen jahrelange Verfahren, hohe Anwaltskosten usw.

Verfahrenstechnisch ist dabei vollkommen uninteressant, was im Brief des Facharztes steht !

Letztlich ist das so, als ob Sie Ihre Wohnung mit den teuersten Möbeln ausstatten und lassen die Rechnung an irgendjemanden schicken, der sie begleichen soll.

Dieses Problem haben wir zum Glück nur mit einigen wenigen Praxen. Das gros der fachärztlichen Kollegen steht hinter ihren Therapien und schreiben auch auf, was sie ansetzen. Und übernehmen damit auch Verantwortung. Zu diesen Kollegen können Sie immer gehen und Medikamente, die wir nicht aufschreiben können, verordnen lassen. Ohne Termin, oft auch durch Anruf und e-Rezept, wenn die VK vorliegt. Weil das eben auch zur Behandlung und Krankheitsbegleitung dazugehört.

Last but not least: Wir können viel, aber eben nicht alles!

Wenn was nicht geht, akzeptieren Sie es bitte, weil es seine Gründe hat !

Christian Erbe 23.05.2025

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Für Bestellungen von Rezepten und Überweisungen bitte aus obigen Gründen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ausserhalb der Sprechstunde anrufen. Bitte auch nach Möglichkeit in diesem Zeitraum die Karte abgeben. Das Austellen von Rezepten etc. ist ohne Vorlage der Karte nicht möglich, auch nachreichen geht nicht mehr. Nach Krankenhausaufenthalten bitte immer darauf achten, daß Sie sich neue Medikamente im Rahmen des Krankenhausentlassmangegement verordnen lassen. Dazu sind Krankenhäuser verpflichtet. Nach dem Krankenhausaufenthalt bitte dann mit Termin in der Sprechstunde vorstellen, damit etwaige Änderungen besprochen werden können und ggf. ein neuer Medikamentenplan erstellt werden kann. Eine sofortige Verordnung von neuen Medikamenten am Entlasstag ist aus Zeitgründen nicht immer möglich! Ansonsten finden Sie noch einige Anmerkungen zu prae- und poststationären Abläufen weiter unten!

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Ich werde operiert, wie geht es danach weiter?

Wenn sie operiert werden müssen, so sind für Sie als Patient zwei grundsätzlich unterschiedlich Formen der OPs zu unterscheiden: die stationäre OP (d.h. Sie bleiben für mindestens eine Nacht im Krankenhaus) und die ambulante (d.h. sie gehen am Tag der Operation nach Hause). Auch für die Behandlung nach der Operation ist es entscheidend, ob ambulant oder stationär operiert wurde, weil die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen dies erläutern:

Die ambulante Operation

Bei einer ambulanten Operation, bei der Sie nach der Operation das Krankenhaus oder die Praxis verlassen, ist die Behandlung durch den niedergelasssenen Hausarzt möglich. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Rück-Überweisung nach §115, die Sie in der Praxis oder im Krankenhaus ausgehändigt bekommen. Auf dieser Überweisung muss das OP-Datum und ein OP-Schlüssel (Zahlen- und Buchstabenfolge, aus der die durchgeführte OP erkennbar wird) eingetragen werden. Diese geben Sie bei uns ab.

Die stationäre Operation

Bei einer stationären OP, also einer Operation mit mindestens einer Nacht im Krankenhaus, ist das Krankenhaus für die Nachbehandlung zuständig, d.h. zum Beispiel Rezepte über Schmerzmittel, Verordnung von Krankengymnastik, Wundkontrollen und Verbandwechsel usw. sind im Krankenhaus zu erledigen. Leider versuchen die Krankenhäuser gerne, diese Arbeiten auf die niedergelassenen Hausärzte abzuwälzen, frei nach dem Motto „Alles weitere macht der Hausarzt“. Die Krankenhäuser haben diese Leistungen bereits bezahlt bekommen (über sogenannte DRGs) und sind zur Leistungserbringung verpflichtet. Eine Behandlung von operationsbezogenen Beschwerden und Austellen von operationsbezogenen Rezepten und Verordnungen durch uns ist von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erlaubt. 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus sind wir wieder zuständig.

 

Mittlerweile wird im operativen Bereich ganz selbstverständlich davon ausgegangen, daß nach dem Krankenhaus ganz selbstverständlich der Hausarzt zuständig ist. DAS IST FALSCH!  Immer haben wir die Behandlung auch ganz in Ihrem Sinne übernommen, allerdings ohne dafür etwas abrechnen zu können. Wir haben dies Ihnen zu Liebe gerne gemacht,um Ihnen die  Fahrt zum Operateur und Zeit zu ersparen.  Dies ist aufgrund der immer schwierigeren Situation der hausärztlichen Praxen, explodierenden Betriebskosten und stetig steigender Arbeitsbelastung nicht mehr möglich.

Besprechen Sie das bitte VOR der Operation mit Ihrem Operateur!

https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/aop-katalog/ambulante-operationen

 

Ausserhalb der Sprechzeiten steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftdienst zur Verfügung. Dieser befindet sich an der Helios Klinik Idstein, Robert-Koch-Strasse 2 in 65510 Idstein und in Bad Schwalbach an der ehemaligen Heliosklinik, Emser Strasse 27-31.

Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen.

! Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112 !

http://www.bereitschaftsdienst-hessen.de