Willkommen in der hausärztlichen Gemeinschaftspraxis

Christian Erbe und Claudia Luley

Wir verstehen uns als medizinische Begleiter der gesamten Familie, als Ansprechpartner von der Kinderzeit bis zum Seniorenalter.

Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Ausgenommen sind natürlich Notfälle, die umgehend versorgt werden!

Die Praxis ist barrierefrei ! Ein Aufzug ist vorhanden.

Zwecks Terminvereinbarung ist die Praxis im Regelfall morgens ab 7.30 Uhr besetzt.

 

 

Ich werde operiert, wie geht es danach weiter?

Wenn sie operiert werden müssen, so sind für Sie als Patient zwei grundsätzlich unterschiedlich Formen der OPs zu unterscheiden: die stationäre OP (d.h. Sie bleiben für mindestens eine Nacht im Krankenhaus) und die ambulante (d.h. sie gehen am Tag der Operation nach Hause). Auch für die Behandlung nach der Operation ist es entscheidend, ob ambulant oder stationär operiert wurde, weil die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen dies erläutern:

Die ambulante Operation

Bei einer ambulanten Operation, bei der Sie nach der Operation das Krankenhaus oder die Praxis verlassen, ist die Behandlung durch den niedergelasssenen Hausarzt möglich. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Rück-Überweisung nach §115, die Sie in der Praxis oder im Krankenhaus ausgehändigt bekommen. Auf dieser Überweisung muss das OP-Datum und ein OP-Schlüssel (Zahlen- und Buchstabenfolge, aus der die durchgeführte OP erkennbar wird) eingetragen werden. Diese geben Sie bei uns ab.

Die stationäre Operation

Bei einer stationären OP, also einer Operation mit mindestens einer Nacht im Krankenhaus, ist das Krankenhaus für die Nachbehandlung zuständig, d.h. zum Beispiel Rezepte über Schmerzmittel, Verordnung von Krankengymnastik, Wundkontrollen und Verbandwechsel usw. sind im Krankenhaus zu erledigen. Leider versuchen die Krankenhäuser gerne, diese Arbeiten auf die niedergelassenen Hausärzte abzuwälzen, frei nach dem Motto „Alles weitere macht der Hausarzt“. Die Krankenhäuser haben diese Leistungen bereits bezahlt bekommen (über sogenannte DRGs) und sind zur Leistungserbringung verpflichtet. Eine Behandlung von operationsbezogenen Beschwerden und Austellen von operationsbezogenen Rezepten und Verordnungen durch uns ist von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erlaubt. 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus sind wir wieder zuständig.

 

Mittlerweile wird im operativen Bereich ganz selbstverständlich davon ausgegangen, daß nach dem Krankenhaus ganz selbstverständlich der Hausarzt zuständig ist. DAS IST FALSCH!  Immer haben wir die Behandlung auch ganz in Ihrem Sinne übernommen, allerdings ohne dafür etwas abrechnen zu können. Wir haben dies Ihnen zu Liebe gerne gemacht,um Ihnen die  Fahrt zum Operateur und Zeit zu ersparen.  Dies ist aufgrund der immer schwierigeren Situation der hausärztlichen Praxen, explodierenden Betriebskosten und stetig steigender Arbeitsbelastung nicht mehr möglich.

Besprechen Sie das bitte VOR der Operation mit Ihrem Operateur!

 

 

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab 01.01.2024 wird das e-Rezept Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es im Regelfall nur noch digitale Rezepte. Für Sie bedeutet das, in der Apotheke ihre Versichertenkarte vorzulegen, damit der Apotheker auf die Cloud zugreifen kann, auf der das e-Rezept gespeichert ist. Die Übertragung kann bis zu 24 Stunden dauern, daher macht es Sinn erst am Folgetag in die Apotheke zu gehen. Die e-Rezepte werden mittags und abends signiert. Es ist logistisch nicht möglich Folgerezepte in der laufenden Sprechstunde zu signieren. Erst nach Signatur werden die Rezepte verschickt. Papierausdrucke entfallen weitesgehend. Wir können keine Rezepte mehr in die Apotheke schicken. Wenn sie das möchten, müssen Sie die Gematik APP auf ihr Smartphone installieren. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Abläufe. Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse beraten und besprechen Sie mit ihrer Apotheke, wie die Abläufe ab sofort sein werden.

 

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

 

 

Ausserhalb der Sprechzeiten steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftdienst zur Verfügung. Dieser befindet sich seit dem 01.06.2018 an der Helios Klinik Idstein, Robert-Koch-Strasse 2 in 65510 Idstein und in Bad Schwalbach an der ehemaligen Heliosklinik, Emser Strasse 27-31.

Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen.

! Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112 !

http://www.bereitschaftsdienst-hessen.de