Aktuell ist bei uns die sogenannte Telematikinfrastruktur, kurz TI, ausser Betrieb. Wenn Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns waren benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über ihren Versichertenstatus. Das ist ein Standardvorgang und kann per Telefon oder App angefordert werden. Die Krankenkasse kann uns dann die Bescheinigung faxen unter 06120-3754. Bitte beantragen Sie diese Bescheinigung VOR Ihrem Besuch bei uns, da ansonsten keine Verordnungen erfolgen können. Wir hoffen, daß alles möglichst schnell wieder funktioniert, haben aber leider keinen Einfluss darauf. Leider ist das die Problematik der Digitalisierung.

 

 

Willkommen in der hausärztlichen Gemeinschaftspraxis

Christian Erbe und Claudia Luley

Wir verstehen uns als medizinische Begleiter der gesamten Familie, als Ansprechpartner von der Kinderzeit bis zum Seniorenalter.

Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Ausgenommen sind natürlich Notfälle, die umgehend versorgt werden!

Die Praxis ist barrierefrei ! Ein Aufzug ist vorhanden.

Zwecks Terminvereinbarung ist die Praxis im Regelfall morgens ab 7.30 Uhr besetzt.

 

 

Ich werde operiert, wie geht es danach weiter?

Wenn sie operiert werden müssen, so sind für Sie als Patient zwei grundsätzlich unterschiedlich Formen der OPs zu unterscheiden: die stationäre OP (d.h. Sie bleiben für mindestens eine Nacht im Krankenhaus) und die ambulante (d.h. sie gehen am Tag der Operation nach Hause). Auch für die Behandlung nach der Operation ist es entscheidend, ob ambulant oder stationär operiert wurde, weil die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen dies erläutern:

Die ambulante Operation

Bei einer ambulanten Operation, bei der Sie nach der Operation das Krankenhaus oder die Praxis verlassen, ist die Behandlung durch den niedergelasssenen Hausarzt möglich. Dafür benötigen Sie eine sogenannte Rück-Überweisung nach §115, die Sie in der Praxis oder im Krankenhaus ausgehändigt bekommen. Auf dieser Überweisung muss das OP-Datum und ein OP-Schlüssel (Zahlen- und Buchstabenfolge, aus der die durchgeführte OP erkennbar wird) eingetragen werden. Diese geben Sie bei uns ab.

Die stationäre Operation

Bei einer stationären OP, also einer Operation mit mindestens einer Nacht im Krankenhaus, ist das Krankenhaus für die Nachbehandlung zuständig, d.h. zum Beispiel Rezepte über Schmerzmittel, Verordnung von Krankengymnastik, Wundkontrollen und Verbandwechsel usw. sind im Krankenhaus zu erledigen. Leider versuchen die Krankenhäuser gerne, diese Arbeiten auf die niedergelassenen Hausärzte abzuwälzen, frei nach dem Motto „Alles weitere macht der Hausarzt“. Die Krankenhäuser haben diese Leistungen bereits bezahlt bekommen (über sogenannte DRGs) und sind zur Leistungserbringung verpflichtet. Eine Behandlung von operationsbezogenen Beschwerden und Austellen von operationsbezogenen Rezepten und Verordnungen durch uns ist von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht erlaubt. 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus sind wir wieder zuständig.

 

Mittlerweile wird im operativen Bereich ganz selbstverständlich davon ausgegangen, daß nach dem Krankenhaus ganz selbstverständlich der Hausarzt zuständig ist. DAS IST FALSCH!  Immer haben wir die Behandlung auch ganz in Ihrem Sinne übernommen, allerdings ohne dafür etwas abrechnen zu können. Wir haben dies Ihnen zu Liebe gerne gemacht,um Ihnen die  Fahrt zum Operateur und Zeit zu ersparen.  Dies ist aufgrund der immer schwierigeren Situation der hausärztlichen Praxen, explodierenden Betriebskosten und stetig steigender Arbeitsbelastung nicht mehr möglich.

Besprechen Sie das bitte VOR der Operation mit Ihrem Operateur!

 

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

 

 

Ausserhalb der Sprechzeiten steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftdienst zur Verfügung. Dieser befindet sich seit dem 01.06.2018 an der Helios Klinik Idstein, Robert-Koch-Strasse 2 in 65510 Idstein und in Bad Schwalbach an der ehemaligen Heliosklinik, Emser Strasse 27-31.

Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen.

! Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112 !

http://www.bereitschaftsdienst-hessen.de